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Für
Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien gibt
es Geld. EU, Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorger unterstützen
die Markteinführung umweltfreundlicher Energietechniken mit einer
Vielzahl von Förderprogrammen.

Mit dem EEG
(Gesetz
zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich)
in
seiner Novellierung vom 25. Oktober 2008 wird
die vorrangige Abnahme, Übertragung und Vergütung von Strom aus
erneuerbaren Energien geregelt.
Den aktuellen Gesetzestext können
von der Webseite
des
Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
eingesehen/herunter
geladen werden:

Das EEG verpflichtet den Stromnetzbetreiber (meistens Ihr Stromversorger),
über einen Zeitraum von 20 Jahren (zzgl. das laufende Jahr der
Inbetriebnahme) an den Betreiber der Solaranlage einen festen Betrag je
eingespeist kWh Strom zu bezahlen.
Ausschlaggebend für die Höhe des Vergütungssatzes ist der Zeitpunkt der
Inbetriebnahme der Fotovoltaik-Anlage.
Die Vergütungssätze bis einschließlich
30.6.2012
sowie weitere Infos zum
Umfang der Förderung
erhalten
Sie unter folgendem Link
(Solarenergie-Förderverein Deutschland / SFV):

Eigenverbrauchsregelung
(seit 2009 möglich):
Anstelle der Vergütung bei
Einspeisung von Solarstrom in das Versorgungsnetz
kann nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 auch von der Möglichkeit Gebrauch
gemacht werden, den erzeugten Solarstrom selbst zu verbrauchen.
Weitere Angaben siehe
auch unter

Die aktuellen
Vergütungssätze (differenziert nach Eigenverbrauchsanteil bis 30% und
darüber) können über o. a. Link (Vergütungssätze) abgerufen werden.
Ein wichtiger Schwerpunkt in
der Arbeit des Bundesamts für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) liegt in der
Durchführung des Programms der Bundesregierung zur Förderung
erneuerbarer Energien. Gefördert werden u. a. thermische Solaranlagen;
Basis für die Ermittlung des Förderbetrages ist die installierte
Bruttokollektorfläche. Einen Schwerpunkt der "Richtlinien zur Förderung
von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" bildet die Förderung
von Solarkollektoren zur Heiz- und Brauchwassererwärmung.
Weitere Details erhalten Sie
unter folgendem Link:

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Die Fördersätze des
Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,
ab 31.12.2011. |
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