Aktuelle Nachrichten aus der Solar-Branche
 

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14.11.2011

 













 

 

 

 

 

Kosten und Preise
(Ein kritischer Vergleich Erneuerbare Energien zu fossilen Energieträgern)

Die Agentur für Erneuerbare Energien hat eine Hintergrundinformation mit dem Thema „Kosten und Preise für Strom“ veröffentlicht. Dort ist zu lesen, dass die Zusatzkosten der Stromproduktion, die indirekten bzw. direkten Subventionen bei Erneuerbaren Energien, vergleichsweise deutlich niedriger als bei Atom- und Kohlekraftwerken sind. Die Förderung Erneuerbarer Energien ist zum größten Teil transparent und über die EEG-Umlage auf jeder Stromrechnung sichtbar, die direkten und indirekten Subventionen für die fossilen Energieträger hingegen nicht. Die direkte und indirekte Subventionen von 1970-2010 betrugen bei Steinkohle 288, bei Braunkohle 67, bei Atomkraft 196 und bei Erneuerbaren Energien 40 Mrd.€ (gerundet).
 

Agentur für Erneuerbare Energien, Ausgabe 52 / September 2011

Seite 27


 
  
  
2.11.2011

 






 

 

 

 

 

Vergütungssätze bis 30.6.2012  

Mit Schreiben vom 24.10.2011 hat die Bundesnetzagentur die Degressionssätze für 2012 mitgeteilt, und zwar in einer Höhe von 15%
 

Schreiben der Bundesnetzagentur v. 24.10.2011

Details (Solarstrom Vergütung) auf der Webseite des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV)

 


 

28.10.2011
 

 

 

 

 

 

 

Vergütungssätze 2012 sinken um 15%
 
Die Bundesnetzagentur hat jetzt die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) veröffentlicht. Für PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, erhält der Anlagenbetreiber für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom einen Betrag zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent, je nach Standort und Größe der Anlage.
 

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur  vom 27.10.2011

 

14.10.2011
 

 

 

 

 

 








 

 

 

 

 

EEG-Umlage bleibt bei kräftigem Ausbau stabil
 
Röttgen: Erneuerbare Energien als Wirtschaftsfaktor immer bedeutsamer

Auszüge aus der Pressemitteilung:

  • Erneuerbaren Energien schaffen zukunftsfähige Arbeitsplätze. Bereits heute sind mehr als 370.000 Menschen in der Branche beschäftigt. Rund zwei Drittel dieser Arbeitsplätze sind auf die Wirkung des EEG zurückzuführen.
  • Darüber hinaus verringern Erneuerbare Energien die Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten und hiermit verbundenen ökonomischen Risiken. 2010 konnte allein die erneuerbare Stromerzeugung fossile Energieimporte im Wert von rd. 2,5 Mrd. Euro einsparen; hiervon sind etwa 80 % dem EEG zuzuschreiben.
  • Aktuelle Umfragen zeigen, dass dies auch die Mehrheit der Bevölkerung so sieht und entsprechend bewertet.

Stellt sich nur noch die Frage, ob der Bundesminister diese Formulierungen auch mit der Bundeskanzlerin abgesprochen hat!
 

Pressemitteilung 129/11 des BMU vom 14.10.2011

 

 

14.10.2011
 








 

 

 

 

 

Enorm gesunkene Preise für PV-Anlagen  -
Die Kehrseite der Medaille
 
In der politischen Diskussion wird immer wieder - sogar von Freunden der Solarenergie - behauptet, durch Absenkung der Einspeisevergütung werde der Druck ausgeübt, der nötig sei, die Preise der Solaranlagen zu senken. Ohne diesen Druck würden die Preise für Solaranlagen nicht, oder zu langsam sinken. Und man solle da nicht zu zimperlich sein.

Ein Artikel des SFV zeigt Risiken auf, die für den Kunden aufgrund eines solch falschen Denkansatzes entstehen können.

Es gilt weiterhin der Grundgedanke: Qualität hat ihren Preis.

 

Details (Politischer Druck auf die PV-Preise führt zu mangelhafter
Qualität) auf der Webseite des Solarenergie-Fördervereins
Deutschland e.V. (SFV)

 

 
21.07.2011
 


 

 

 

 

 

Photovoltaik verursacht Preiseinbruch an Strombörse
 
Der 16. Juli 2011 geht in die Geschichte der deutschen Stromwirtschaft ein. Am vergangenen Samstagnachmittag ist der Strompreis am Spotmarkt der Strombörse EEX auf das niedrige Preisniveau von Nachtstrom eingebrochen. Nur 2,5 Cent je Kilowattstunde musste ein Käufer für eine Stromlieferung in der Zeit zwischen 14 und 15 Uhr zahlen. Üblich sind am Wochenende zu dieser Tageszeit Strompreise, die etwa doppelt so hoch sind wie der (billige) Nachttarif.
 

Details gem. Pressemitteilung der Zeitschrift PHOTON
vom 20.7.2011

 

 
17.06.2011
 

 


 

 

 

 

 

Die Vergütungssätze für PV-Anlagen, die ab dem 1. Juli 2011 in Betrieb gehen, werden nicht weiter sinken.
 
Im Zeitraum März bis Mai 2011 sind Fotovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt etwa 700 Megawatt in Betrieb genommen worden. Hochgerechnet auf zwölf Monate entspricht dies einem jährlichen Zubauwert von ca. 2.800 Megawatt. Für eine weitere Absenkung der Vergütungssätze müsste aber der Zubau von März bis Mai 2011 bei über 875 Megawatt beziehungsweise auf zwölf Monate hochgerechnet bei über 3.500 Megawatt liegen.
 

Details auf der Web-Seite der Bundesnetzagentur

 

16.03.2011

 


 

 

 

 

 

Verbesserte Förderkonditionen für erneuerbare Energien im Marktanreizprogramm treten in Kraft
 
Das Bundesumweltministerium verbessert die Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP). Das gab die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser bei der Eröffnung der Internationalen Messe ISH 2011 am 15.3.2011 in Frankfurt/Main bekannt.
 

Details auf der Web-Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

 

09.03.2011

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erneuerbare Energien und E10 - Eine differenzierte Betrachtungsweise
 
Während des E10-Gipfels am 8.3.2011 in Berlin wurde an der Einführung des Bio-Sprits E10 weiter festgehalten und von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen
u. a.  wie folgt begründet:

°  Wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz
°  Reduktion der Abhängigkeit von Öl
°  Vermeidung preislicher Instabilitäten und Unsicherheiten (aktuell: Libyen)

 

Video-Clip vom 8.3.2011 auf Spiegel Online
Titel: Devise "Weiter so": Lascher E10-Kompromiss

Hört sich doch alles vernünftig an. Es sei jedoch die Frage erlaubt, warum mit gleicher Argumentation und Engagement nicht auch erneuerbare Energien forciert werden, anstatt sie mit fadenscheinigen Gründen auszubremsen.

Die Gründe werden doch nicht etwa in den erwarteten Steuermehreinnahmen im 3stelligen Millionen-Bereich (bei flächendeckender Nutzung von E10) liegen, oder möglicherweise im Bestreben, die Energiekonzerne (Thema Atomkraft) nicht verarmen zu lassen?

Zitat

Staatliche Grundveränderungen gleichen den chirurgischen Operationen: Heilbringend für die Zukunft, verdoppeln sie das Übel in der Gegenwart, und mehr als ein Patient ist schon am Wundfieber gestorben.

Franz Grillparzer (1791 - 1872)

  
24.02.2011

 


 


 

 

 

 

 

 

 

Strompreiserhöhung wäre nicht unbedingt nötig

 
Der Bundesverband Erneuerbare Energie betont, dass die Umlage nicht unbedingt Strom massiv verteuern muss. Die Großhandelspreise für Strom seien im letzten Jahr massiv gesunken - teilweise sogar um die Hälfte. Trotz gestiegener Umlage hätten die Energieversorger daher noch immer Spielraum, die Preise für Haushaltsstrom zu senken.

Eine sachliche Auseinandersetzung zum Thema "durch erneuerbare Energien verursachte Kosten",
ohne Blick durch die "Lobby-Brille".


 

Beitrag auf 3Sat vom 27.1.2011
 
  
  
25.01.2011

 


 


 

 

 

 

 

 

Vorgezogene Kürzung der Solarstrom-Einspeisevergütung kann je nach Marktwachstum 3 bis 15 Prozent betragen

Übereinstimmung zwischen Bundesumweltminister und Solar-Branche zu weiterem Ausbau in Deutschland.
Konkret ist vorgesehen, im Falle eines sehr stark wachsenden Zubaus von Photovoltaik-Anlagen im Frühjahr dieses Jahres einen Teil der ursprünglich erst für den Jahresanfang 2012 vorgesehenen Reduzierung der Fördersätze auf den 1. Juli 2011 vorzuziehen. Diese vorgezogene Reduzierung kann je nach Höhe des Marktwachstums 3 bis 15 Prozent betragen.
 

Details gem. Pressemitteilung 008/11 des BMU vom 20.1.2011
 

  

18.12.2010

 


 





 


 

 

 

 

 

 

Erneuerbare Energien wieder einmal als Sündenbock für exorbitant  hohe Steigerungen bei den Strompreisen

Gem. übereinstimmender Aussagen der großen Stromkonzerne, denen sich übrigens unsere Volksvertreter gerne anschließen, ist die steigende Energiegewinnung mittels erneuerbarer Quellen Grund dafür, dass die Strompreise kräftig erhöht werden müssen.
Der Bund der Energieverbraucher hat sich mit dieser lapidaren Erklärung der großen Konzerne etwas näher befasst und Erstaunliches zutage gefördert.
 

Details auf der Webseite des Bundes der Energieverbraucher
(Stand: 12./18. Dezember 2010)

 

Sie müssen diese Preissteigerung nicht unbedingt hinnehmen!
Vergleichen Sie die Tarife der für Sie regional in Frage kommenden Energieversorger.  Sie werden erstaunt sein, wie groß teilweise die Preisspannen sind. Machen Sie dem Treiben ein Ende und wechseln Sie den Versorger.

 

  
  
7.12.2010

 





 


 

 

 

 

 

 

Vergütungssätze für 2011  

Mit Schreiben vom 22.10.2010 hat die Bundesnetzagentur die Degressionssätze für 2011 mitgeteilt, und zwar in einer Höhe von 13%
 

Schreiben der Bundesnetzagentur v. 22.10.2010

Details (Solarstrom Vergütung) auf der Webseite des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV)

Mittlerweile wird in Berlin jedoch schon heute offen über eine
zusätzliche Kürzung der Einspeisetarife in 2011 nachgedacht.

Die Gewinnsteigerungsrate der Atom-Lobby scheint damit auch in 2011 gesichert.
 

  
  
22.10.2010

 





 

 

 

Die Lüge vom teuren Ökostrom
 
 
Ein sehr kritischer Beitrag zum Thema "Erneuerbare Energien" und interessante Erkenntnisse in Bezug "Lobbyismus"
 

Monitor-Beitrag (ARD/WDR) vom 21.10.2010
 
 
  
 
29.9.2010

 



 



 

 

 

Das Bundeskabinett hat am 28. September 2010 ein Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung beschlossen.
 

Ein Kommentar erübrigt sich!
 

Details auf der Webseite des BMWi
Stand 29.9.2010
 
 
  
 
  
23.8.2010

 




 

 

 

 

 



 

 

 

Förderprogramm des Bundes für Solar Displays und Visualisierungseinrichtungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert seit Juli 2010 Visualisierungsmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Photovoltaikanlagen) durch einen Zuschuss von bis zu 2.400,00 €. (100%-Finanzierung)
Zuwendungsfähig sind öffentliche Einrichtungen wie allgemeinbildende Schulen, Berufschulen, Technikerschulen, Berufsbildungszentren, überbetrieblichen Ausbildungsstätten bei den Kammern, Fachhochschulen und Universitäten oder Kirchen.

Das Antragsverfahren ist unbürokratisch. Der Antrag ist durch ein vorgegebenes Antragsformular innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme des Displays durch die öffentliche Institution zu stellen. Zusammen mit dem Display muss eine Rechnungskopie des Displays eingereicht werden.
 

Details auf der Webseite des BAfA / Visualisierung
Stand 23.8.2010
 
 
  
22.8.2010

 






 

 

 

Finanztest: Solaranlage als Geldanlage weiter top

Für Solarstromanlagen, die seit dem 1. Juli ans Netz gehen, gibt es weniger Geld. Doch die Investition bleibt hochrentabel. Renditen von 5 bis 9 Prozent sind selbst an Standorten mit durchschnittlicher Sonneneinstrahlung drin. Besonders profitieren Hauseigentümer, die einen hohen Anteil ihres Solarstroms selbst verbrauchen.
 

Details auf der Webseite der Stiftung Warentest / Finanztest
Stand 27.7.2010
 
 
  
15.7.2010

 


 


 

 

 

 

 

 

Kürzung der Solarstromvergütung in zwei Schritten  

Bundestag und Bundesrat beschlossen in ihren Sitzungen am 8./9.7.2010 eine umfassende Degression der Solarstromvergütung. Diese soll rückwirkend zum 1.7.2010 eingeführt werden und nur unbedeutende Änderungen im Vergleich zum Beschluss des Bundestages vom 5.5.2010 enthalten.
 

Details auf der Webseite des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV)

 

Solarstrom-Vergütungssätze bis 31.12.2010
Quelle: SFV v. 12.7.2010
  
13.7.2010





 

 

 

 




 

 

 

 

 

 

Neue Förderrichtlinien ab dem 12. Juli 2010  

Seit dem 3. Mai 2010 konnten in dem Teil des Marktanreizprogramms, der durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt wird, keine Anträge mehr gestellt werden. Voraussichtlich ab dem 12. Juli 2010 stellt das BAFA wieder Antragsformulare zur Verfügung und nimmt Anträge entgegen.

Keine Förderung mehr wird gewährt für

 

°  Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
°  Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen


 

Details auf der Webseite des Bundsamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 

Übersicht der Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Solar, Stand 12.Juli 2010
 
6.6.2010






 

 

 


 

 

 

 

Bundesrat stoppt Photovoltaik-Kürzungen
 
 
Die Länderkammer hat bei der Solarförderung für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses votiert. Das Gesetz kann nun voraussichtlich nicht wie geplant in Kraft treten.
Der Bundesrat hat entschieden, im Fall der Kürzungen der Photovoltaik-Förderung den Vermittlungsausschuss anzurufen. Es votieren vor allem die ostdeutschen und SPD-geführten Bundesländer für den Antrag. Damit ist die EEG-Novelle, die eigentlich zum 1. Juli 2010 in Kraft treten sollte, zunächst gestoppt. Das Gesetz kann nun voraussichtlich nicht wie geplant in Kraft treten.

Der Bundesrat ist allerdings nicht zustimmungspflichtig. Dies bedeutet, dass der Bundestag mit absoluter Mehrheit seine bereits beschlossene Vorlage wieder in Kraft setzen kann.
 

Bundesrat-Pressemitteilung 90.2010

Quelle: Pressestelle des Bundesrats, 4.6.2010
 
 
  
11.5.2010



 

 

 







 

 

 

 

 

 

 

Das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien wurde zum 03.05.2010 gestoppt.
 
 
Der Programmstopp betrifft die Förderung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien aus dem Teil des Förderprogramms, welcher über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird. Konkret sind dies die Investitionszuschüsse für Solarkollektoren, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen in der Basisförderung, Bonusförderung und Innovationsförderung sowie Visualisierungsmaßnahmen. Der Förderstopp umfasst auch Teile der Nationalen Klimaschutzinitiative.
 

BMU-Pressemitteilung 059/10

Quelle: BMU / 3.5.2010
 

"Kyoto-Protokoll, G8-Gipfel, Klimaschutz-Gipfel und sonstige Klima-/Energie-Meetings hochrangiger Regierungsvertreter: Alles nur Makulatur?

Bei der Betrachtung o. a. Pressemitteilung und sonstiger Nachrichten aus Berlin, die nicht unbedingt im Sinne von Klimaschutz und der Förderung erneuerbarer Energien zu deuten sind, kann man sich eines solchen Eindrucks nicht erwehren".

Anmerkung der EIS-Solar-Energie GmbH

 
  
4.3.2010




 

 







 

 

 

 

 

 

 

Kabinett stimmt neuer Vergütung für Solarstrom zu
 
 
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 3.3.2010 die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen.
Die künftige Vergütung für Solarstrom wird an die aktuelle Marktentwicklung angepasst: Für Dachanlagen sinkt die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent. Die Regelungen treten zum 1. Juli 2010 in Kraft.
 

BMU-Pressemitteilung 028/10

Quelle: BMU / 3.3.2010

 

"Gott sei Dank haben wir ja unsere Atomkraftwerke und unsere Kohlenkraftwerke, die ja voll dem Umweltgedanken und der Sicherstellung alternativer Energiequellen gerecht werden.
Unsere Nachkommen werden in 20 bis 30 Jahren sicherlich vollen Unverständnisses dieses Gesetzentwurfes gedenken, sofern er zum Gesetz wird"

Anmerkung der EIS-Solar-Energie GmbH

 
  
21.2.2010

 

 







 

 

 

 

 

 

 

Marktanreizprogramm für erneuerbare Wärme -
Änderungen an den Förderkonditionen
  
Ab 1.1.2010 treten Änderungen an den Förderkonditionen in Kraft, u. a. bezüglich Kesseltauschbonus (Brennwerttechnik).
 
°

 
Bei Solarkollektoranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung entfällt im Fall eines gleichzeitigen Austausches eines Heizkessel der bisherige Bonus (€ 375,--).
 
°
 
Bei Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung reduziert sich im Fall des gleichzeitigen Austauschs eines Heizkessel der Bonus von bisher € 750,-- auf € 400,--.


 

BMU-Marktanreizprogramm für 2010
Stand: 18. Februar 2010

Quelle: BMU / Februar 2010
 
  
13.2.2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 







 

 

 

 

 

 

 

Große Akzeptanz der erneuerbaren Energien  
 
Immer wieder verunsichern Medienbeiträge den Leser/Zuhörer/Zuschauer hinsichtlich des Einsatzes von Erneuerbaren Energien.
Mit Aussagen, dass zum Beispiel die Ausgaben für Solarstrom viel zu hoch seien, wird der Unbedarfte entsprechend verunsichert.
Teilweise wird dabei der Eindruck erweckt, dass Solarstrom durch staatliche Förderung künstlich teuer gehalten wird. Selbst der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) bläst in seinem Hintergrundpapier vom 12.1.2010 zum Thema
"Die künftige Förderung von Solarstrom über das Erneuerbare-Energien-Gesetz"
in das gleiche Horn.
Damit leistet der Verband, gewollt oder ungewollt, den Elektrizitätsgesellschaften Schützenhilfe, denen verständlicherweise mehr an Laufzeitverlängerungen von Kernkraftwerken und Kohlekraftwerken liegt.
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) hat in einer Stellungnahme vom 8.2.2010 dieses Hintergrundpapier des VZBV analysiert, gewertet und in einigen Passagen richtig gestellt.
 

SFV-Stellungnahme vom 8.2.2010

Quelle: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)

 

All diejenigen, die vor solchen Hintergründen den Anschein erwecken wollen, dass erneuerbare Energien mehrheitlich aus Kosten- oder anderen fadenscheinigen Gründen abgelehnt werden, werden durch das Ergebnis einer forsa-Untersuchung zum Thema "Erneuerbare Energien 2009" eines Besseren belehrt.
Diese Untersuchung wurde im Zeitraum November 2009 bis Januar 2010 durchgeführt.
Dem Ergebnispapier ist dann auch auf Seite 13 zu entnehmen, dass 3/4 der Befragten den Ausbau von Erneuerbaren Energien bevorzugen und stattdessen die Nutzung herkömmlicher Energien wie Kohle, Gas und Atomkraft reduziert werden solle.

Gibt es ein deutlicheres Zeichen für das Umweltbewusstsein der Deutschen?
 

forsa-Umfrage zum Thema "Erneuerbare Energien 2009 -
Einzelauswertungen der Bundesländer"

Quelle: forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH
            Jan. 2010

 

30.10.2009

 


















 

 

 

 

 

 

 

Degression / Vergütungssätze
für Fotovoltaik-Anlagen 2010
 
In der  Ausgabe Nr. 164 des Bundesanzeigers (vom 30.10.2009) sind die Degressions- und Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen für 2010 gemäß § 20 Abs. 2a S. 2 EEG veröffentlicht.
Die Vergütungssätze für 2010 sind wie folgt:
 
28,43 Ct / kWh Freiflächenanlagen
39,14 Ct / kWh Anlagen bis einschließlich 30 kWp
37,23 Ct / kWh Anlagen bis einschließlich 100 kWp
35,23 Ct / kWh Anlagen bis einschließlich 1 MWp
29,37 Ct / kWh Anlagen größer 1 MWp
22,76 Ct / kWh Eigenverbrauchsvergütung


 

Bundesnetzagentur: Degressions- und Vergütungssätze für solare Strahlungsenergie nach den §§ 32 und 33 EEG für das Jahr 2010

Quellen: Bundesnetzagentur 19.10.2009 / SFV 30.10.2009

 

26.8.2009
 





 

 

 

 

 

 

Solarstromanlagen - Über 7 Prozent Rendite im Jahr
 
Hauseigentümer haben gut Lachen, denn sie können jetzt mehr Rendite verdienen als so mancher Kapitalanleger - und das völlig risikolos und krisenfest. Die Zeitschrift Finanztest , herausgegeben von der Stiftung Warentest, berichtet in ihrer August-Ausgabe 2009 von den geldwerten Vorteilen einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach.
Nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch gut fürs Portmonee: Über 7 Prozent Rendite im Jahr können Hauseigentümer mit einer Solarstromanlage auf dem Dach erzielen - und das über 20 Jahre lang. Möglich macht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

 

Quelle: Finanztest, Ausgabe August 2009
 

Link zur entsprechenden Seite von Stiftung Warentest (Downloadmöglichkeit der Testergebnisse)

 

  
4.8.2009

 







 

 

 

 

 

 

 

Strom aus Erneuerbare Energien – Was kostet das?  
Wie setzt sich der Strompreis, insbesondere im Haushaltsbereich, eigentlich zusammen - und welchen Anteil hieran haben die erneuerbaren Energien (EE)? Informationen zu dieser Frage liefert die BMU-Informationsbroschüre "Strom aus erneuerbaren Energien. Was kostet uns das?", die jetzt bereits in ihrer 10. Auflage erschienen ist. Gegenüber ihrer Vorläuferversion wurde sie erneut geringfügig ergänzt und aktualisiert. Dabei wurden auch die inzwischen für das Jahr 2008 vorliegenden, vorläufigen Zahlen zum Ausbau der EE in Deutschland berücksichtigt.

Um eine Antwort gleich vorweg zu nehmen:
Anhand der getätigten Aussagen/aufgezeigten Daten in der Broschüre wird klar, dass die erneuerbaren Energien keinesfalls der Preistreiber beim Strom sind.


 

BMU-Broschüre: Strom aus erneuerbaren Energien - Was kostet uns das?
10. Auflage

Quelle: BMU / April 2009

 

30.6.2009

 

 

 






 

 

Degressive Abschreibung wieder möglich
 
Nach § 7 Abs. 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpaketes "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" vom 21.12.2008, BGBI I S. 2896 ist für Investitionen im Zeitraum vom 1.1.2009 bis 31.12.2010 die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder möglich, und zwar in Höhe des 2,5-fachen linearen AfA-Satzes, maximal in Höhe von 25%.


 

Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter in den Jahren 2009 und 2010
 

Quelle: BMWi/BMF vom 5.11.2008

 

1.6.2009



 

 


 

 

 






 

 

Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom
(SFV-Überarbeitung v. 15.5.2009)
 
Für Solarstromanlagen bis 30 kWp, die ab dem 01.01.2009 angeschlossen
werden, bietet der Gesetzgeber in § 33 (2) künftig folgende Möglichkeit an:
Anlagenbetreiber können ihren Solarstrom teilweise oder vollständig selbst
verbrauchen und erhalten dafür eine festgelegte Vergütung
(Inbetriebnahme 2009 = 25,01 Ct/kWh). Den nicht verbrauchten Anteil
des erzeugten Solarstroms können sie weiterhin in das öffentliche Netz
zum regulären Vergütungssatz (Inbetriebnahme 2009 = 43,01 Ct/kWh)
einspeisen. Bedingung hierfür ist, dass der Strom in unmittelbarer
räumlicher Nähe von Anlagenbetreibern oder Dritten selbst verbraucht
wird und die Höhe des Verbrauchs exakt nachgewiesen wird.

 

Neuregelung in § 33 (2) EEG 2009
(Abhandlung SFV v. 15.5.2009)
 

BDEW-Ergänzung zur TAB 2007
(April 2009)
 

Quelle: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)

 

 

 

3.5.2009










 

 

 

 


 

 

 






 

 

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
von eigenverbrauchtem Solarstrom
(Ergänzung zur Info v. 1.3.2009)
 
Anlagenbetreiber mit Anlagen, die ab dem 01.01.09 angeschlossen
wurden und die ihren Strom teilweise oder vollständig selbst
verbrauchen, sind nach Auskunft des Bundesministeriums für
Finanzen trotz Eigenverbrauchs weiterhin unternehmerisch tätig.
Sie können die beim Kauf ihrer Anlage bezahlte Umsatzsteuer vom
Finanzamt zurückerhalten (Vorsteuerabzug). Voraussetzung ist, dass
sie nicht die Kleinunternehmerregelung wählen, sondern zur
Umsatzsteuer optieren. Sie sind dann verpflichtet, die Umsatzsteuer
für den gesamten erzeugten Solarstrom - egal ob eigenverbraucht
oder netzeingespeist - an das Finanzamt abzuführen. Die
Umsatzsteuer beträgt in beiden Fällen 19 Prozent von 0,4301 Euro/kWh.
Die Regelung funktioniert wie folgt:
Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber den gesamten
Umsatzsteuerbetrag regelmäßig in Rechnung stellen, also: Menge
des gesamt erzeugten Solarstrom in kWh * 0,4301 Euro/kWh * 0,19

Nach Abrechnung des Umsatzsteuerbetrages durch den Anlagenbetreiber
sind Netzbetreiber verpflichtet, für den im Haus eigenverbrauchten Anteil
des Solarstroms vom Anlagenbetreiber einen Umsatzsteuerbetrag
zurückzufordern, so als hätte der Anlagenbetreiber den Solarstrom vom
Netzbetreiber für 0,18 Euro/kWh (zurück) gekauft. Die 0,18 Euro sind die
Differenz zwischen 0,4301 Euro und 0,2501 Euro. Der Netzbetreiber ist
verpflichtet, dem Anlagenbetreiber folgenden Umsatzsteuerbetrag
in Rechnung zu stellen:
Menge des eigenverbrauchten Solarstroms in kWh * 0,18 Euro/kWh * 0,19

 

Information zur Entscheidung des Bundesministeriums
für Finanzen vom 01.04.2009
(Abhandlung SFV v. 29.4.09)
 
 

Quelle: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)

 

 

16.03.2009

 

 

 

 


 

 

 






 

 

Marktanreizprogramm für erneuerbare
Energien: Neue Förderrichtlinien seit
dem 1. März 2009 in Kraft 

 
Mit den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung
erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 sind seit
dem 1. März 2009 Änderungen bei der Förderung aus dem
Marktanreizprogramm in Kraft. Die neuen Richtlinien setzen die Maßgaben
aus dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) um. Nach dem
EEWärmeG müssen Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet
werden, den Wärmeenergiebedarf für Heizung (einschließlich
Warmwasserbereitung) und Kühlung anteilig durch erneuerbare
Energien decken. Die neue Förderung berücksichtigt das Eigeninteresse
des Eigentümers eines Neubaus an der Erfüllung seiner Nutzungspflicht,
aber auch die Tatsache, dass die Nutzung erneuerbarer Energien in
Neubauten wesentlich weniger aufwändig ist.

 

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung
erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
vom 20. Februar 2009
 

Quelle: BMU / 3. März 2009

 
 
1.3.2009


 




 

 

 

 

 

 

Ab 2009 Solarstrom-Förderung auch
bei Eigen- oder Drittverbrauch
 
Für Solarstromanlagen bis 30 kWp, die ab dem 01.01.2009 angeschlossen
werden, bietet der Gesetzgeber in § 33 (2) künftig folgende Möglichkeit an:
Anlagenbetreiber können ihren Solarstrom teilweise oder vollständig selbst
verbrauchen und erhalten dafür eine festgelegte Vergütung
(Inbetriebnahme 2009 = 25,01 Ct/kWh). Den nicht verbrauchten Anteil des
erzeugten Solarstroms können sie weiterhin in das öffentliche Netz zum
regulären Vergütungssatz (Inbetriebnahme 2009 = 43,01 Ct/kWh) einspeisen.
Bedingung hierfür ist, dass der Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe von
Anlagenbetreibern oder Dritten selbst verbraucht wird und die Höhe des
Verbrauchs exakt nachgewiesen wird.
 

Quelle:

 

 

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren
Energien im Strombereich und zur Änderung damit
zusammenhängender Vorschriften
(Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG 2009)
- amtliche Fassung vom 25. Oktober 2008 -

 

31.01.2009

 


 






 

 

400 Millionen Euro zur Förderung von
erneuerbaren Energien im Wärmebereich
 
Das Bundesumweltministerium stellt im laufenden Jahr 400 Millionen Euro
 zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich zur Verfügung.
Mit dem so genannten Marktanreizprogramm wird zum Beispiel der Einsatz
von Solarthermieanlagen oder Pelletheizungen gefördert.


 

BMU Pressedienst 022/09
 

Quelle: BMU-Pressedienst / 26. Januar 2008