Solar-Versicherung

 

Der Irrtum mit der Wohngebäudeversicherung

Sie möchten eine Solaranlage nachträglich auf Ihrem Wohngebäude installieren?
Dann denken Sie daran, dass Ihre ursprünglich vereinbarte Wohngebäude-
Versicherungssumme i. d. R. nicht mehr Ihrem tatsächlichen Absicherungsbedarf
entspricht: Ihre Solaranlage ist eine wertvolle Investition, die ebenfalls - oft gegen
Mehrbetrag - zusätzlich versichert werden muss.
Normalerweise sind mit Ihrer Wohngebäude-Versicherung auch nur die klassischen
Gefahren Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser gedeckt.

Gut zu wissen! Im Schadenfall können Sie bei einer zu niedrigen Versicherungssumme auf
den Kosten sitzen bleiben. Sie sind in diesem Falle unterversichert.
Die Wohngebäudeversicherung leistet nur anteilig, im schlimmsten Falle überhaupt nicht.

Unser Tipp!
Sichern Sie Ihre Solaranlage mit einer speziellen Solar-Versicherung ab, und profitieren
Sie als Kunde der EIS Solar-Energie GmbH von besonders guten Konditionen.

 

Ihre Vorteile

   

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Sie genießen Versicherungsschutz vom Profi insbesondere gegen:

 


 

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Klassische Gefahren wie Feuer, Blitzschlag, Sturm, Leitungswasser und Hagel


 

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Gefahren, die von Mensch oder Tier ausgehen, wie Diebstahl, Vandalismus,
Sabotage oder Marderbiss


 

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Technische Gefahren, z. B. Kurzschluss oder Überspannung


 

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Sonstige Gefahren wie Schneedruck, Glasbruch, Frost, Überschwemmung
oder höhere Gewalt

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Das Erdbebenrisiko kann in fast allen Regionen Deutschlands mitversichert werden.

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Vorsorge-Versicherung inklusive:
Stellt sich im Schadenfall heraus, dass die Versicherungssumme zu niedrig veranschlagt war,
erhalten Sie zusätzlich bis zu 10% der Versicherungssumme.

 

Was ist versichert?
 

Versichert sind im wesentlichen Solaranlagen-Komponenten wie:
 

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Fotovoltaik-Module

 

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Modultragegestelle

 

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Wechselrichter

 

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Überspannungsschutzeinrichtungen

 

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Gleich- und Wechselstromverkabelung

 

 

Und im Schadensfall?
 

Erstattet wird im Schadenfall:
 

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Bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der Neuwert
( = die zum Zeitpunkt des Schadens marktüblichen Anschaffungskosten)

 

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Bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten

 

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Beitragsfrei mitversichert sind jeweils bis zu einem Betrag von € 15.000,--:

 


 

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Aufräumungs- und Entsorgungskosten


 

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Anmietung, Auf- und Abbau von Gerüsten und Arbeitsbühnen


 

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Schadenssuchkosten


 

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Luftfrachtkosten


 

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Kosten für Maurer- und Stemmarbeiten

 

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Beitragsfrei mitversichert sind jeweils bis zu einem Betrag von € 2.500,-- sind ferner
die Kosten für:

 


 

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De- und Remontage, wenn Ihre Fotovoltaik-Anlage infolge eines Brandschadens am
Gebäude für die Instandsetzungsarbeiten abgebaut werden muss.


 

Warum wir Ihnen eine Ausfallkosten-Versicherung empfehlen:
 

Die Ausfallkosten-Versicherung für Fotovoltaik-Anlagen zahlt während der Zeit, in der
die Anlage aufgrund eines ersatzpflichtigen Sachschadens entweder komplett stillsteht
oder sich die Leistung reduziert, eine pauschale Entschädigung als Ausgleich für den
Ertragsausfall.

Die Leistungen als Ersatz für den Ertragsausfall werden normalerweise maximal für die Dauer
von 3 Monaten gezahlt. Wenn sich die Reparatur der Fotovoltaik-Anlage bei Schäden infolge
Brand, Blitzschlag, Sturm oder Hagel jedoch verzögert, z. B. weil das Gebäude, auf dem die
Anlage befestigt war, erst wieder aufgebaut werden muss, verlängert sich die
Entschädigungsdauer auf bis zu 12 Monate.


Die Tagesentschädigung beim Ertragsausfall beträgt

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in den Monaten April bis September € 2,-- je kWp

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in den Monaten Oktober bis März    € 1,-- je kWp

Selbstbehalte

Der Selbstbehalt bei Sachschäden beträgt
 

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bei Fotovoltaik-Anlagen bis 5 kWp

€ 150,--

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bei Fotovoltaik-Anlagen > 5 bis 100 kWp

€ 250,--

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bei Fotovoltaik-Anlagen > 100 kWp

€ 500,--


Der Selbstbehalt bei Ausfallkostenschäden beträgt bei Fotovoltaik-Anlagen über
10 kWp  2 Tage.
Bei Anlagen bis 10 kWp entfällt der Selbstbehalt.


Risikoausschlüsse

Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere bei
 

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politischen Ereignissen wie Krieg und Bürgerkrieg sowie bei radioaktiven Störfällen

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Verschleißschäden

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Schäden durch bereits vorhandene Mängel

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Schäden, soweit für diese ein Dritter als Lieferant, Werkunternehmer oder aus
einem Reparaturauftrag einzutreten hat.

 

Bei wem können Sie eine Solar-Versicherung beantragen?
 

Bestandteil unseres Angebots zur Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage ist bereits eine
Solar-Versicherung für die Dauer von 2 Jahren.
Dabei profitieren Sie selbstverständlich von den Sonderkonditionen, die wir per
Rahmenvertrag mit dem Versicherer abgeschlossen haben.
Nach Inbetriebnahme/Abnahme der Anlage erhalten Sie von uns mit der
Endabrechnung die Versicherungsbestätigung zugestellt.

 

Wann beginnt der Versicherungsschutz?
 

Der Versicherungsschutz beginnt mit Betriebsfertigkeit der Fotovoltaik-Anlage und endet
normaler Weise nach Ablauf von 2 Jahren. Die Laufzeit können Sie während der Laufzeit,
spätestens nach Ablauf der 2 Jahre individuell zu besonders günstigem Beitrag verlängern.

 

Unser Partner
 

Unser Partner für die Solarversicherung ist die Mannheimer Versicherung, die als einer der
ersten Versicherer unter dem Markennamen LUMIT® ein spezielles Versicherungsprogramm
für Solaranlagen aufgelegt hat.
Als innovativer Markenversicherer für Solaranlagen sammelt die Mannheimer seit über
10 Jahren Erfahrungen auf dem Gebiet der Solartechnik. Die große Fachkompetenz und
Professionalität zeigt sich unter anderem darin, dass bundesweit (Stand August 2008)
über 40.000 Fotovoltaik-Anlagen LUMIT® versichert sind.

 


Ihr direkter Ansprechpartner der EIS Solar-Energie GmbH:

Mannheimer Versicherung AG
Subdirektion Löb GmbH
Herr Joachim Löb
Carl-Benz-Straße 1
69514 Laudenbach
Telefon 06201 / 39 21 90/91
Telefax 06201 / 39 21 92
Email: info@subdirektion-loeb-gmbh.de